Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.
Diese Informationen stellen kein Anerkenntnis dar, dass nachfolgend genannte Dienste als Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG den Anforderungen des BFSG und der BFSVG unterliegen.
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format sowie Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
Auf der Seite https://www.schiesser.com/ bieten wir den Kauf von Kleidung an.
Über Schaltflächen können Sie beispielsweise Kleidung in den Warenkorb hinzufügen. Nach Klick auf den Button "In den Warenkorb“ können Sie Ihre Kontaktdaten eingeben. Felder, ohne die ein Abschicken der Anfrage nicht möglich ist, sind mit einem Sternchen gekennzeichnet. Nach Eingabe der nötigen Daten kann nach Setzen des Häkchens, mit dem Sie bestätigen, mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Widerrufsbestimmungen einverstanden zu sein, eine Zahlungsart ausgewählt und die Bestellung abgeschlossen werden.
Vorgaben des BFSG und der BFSGV und deren Einhaltung
Nach § 3 Abs. 1 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen u.a. bestimmte Dienstleistungen, die ein Wirtschaftsakteuer anbietet oder erbringt, barrierefrei sein. Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit für Dienstleistungen richten sich nach der Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). In der BFSGV finden sich insbesondere in § 12 und § 19 konkrete Anforderungen. So muss der Wirtschaftsakteuer etwa Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistung in einer bestimmten Art und Weise bereitstellen. Auch müssen Webseiten, einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen und auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.
Bei der Gestaltung unserer Webseite richten wir uns hinsichtlich der Barrierefreiheit nach der EU-Norm EN 301 549 bzw. den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2 aus dem Jahr 2023. Die WCAG unterscheiden die Anforderungen an die Barrierefreiheit in drei Stufen (A, AA, AAA). Die Schiesser GmbH ist bestrebt, diese Anforderungen u.a. durch ausreichende Farbkontraste, Navigation und die Verwendung von Alternativtexten zu erfüllen. Sollten Ihnen noch Inhalte auffallen, die trotz gesetzlicher Verpflichtung nicht barrierefrei sind, weisen Sie uns gerne über die folgenden Kontaktdaten hin:
SCHIESSER GmbH
Schützenstraße 18
78315
Radolfzell
07732 90 0
Wir sind bemüht, Ihre Anfragen schnellstmöglich zu beantworten und eine barrierefreie Lösung zu finden.
Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde
Zuständige Marktüberwachungsbehörde in Bezug auf das BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen mit Sitz in Magdeburg.
Schlichtungsstelle
Ein Verbraucher, der geltend macht, dass ein Wirtschaftsakteur gegen eine Bestimmung des BFSG oder der BFSGV verstößt und er daher das betreffende Produkt oder die betreffende Dienstleistung nicht oder nur in eingeschränkter Weise nutzen kann, ist berechtigt, bei der Schlichtungsstelle nach § 16 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens zu stellen. Diese Schlichtungsstelle ist erreichbar unter https://www.schlichtungsstelle-bgg.de, unter der Anschrift „Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Taubenstraße 4-6, 10117 Berlin“ und per E-Mail an info@schlichtungsstelle-bgg.de.