Teilnahmebedingungen für den Fotografen-Wettbewerb zum 150jährigen Jubiläum der SCHIESSER GmbH

1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für die Teilnahme am Fotografen-Wettbewerb zum 150-jährigen Jubiläum der SCHIESSER GmbH (im Folgenden auch der „Wettbewerb“).

(2) Im Rahmen des Wettbewerbs können die teilnehmenden Fotograf*innen und Künstler*innen (im Folgenden „Teilnehmer“) den Klassiker, das Original Schiesser Tanktop, künstlerisch frei inszenieren. Aus allen zugelassenen Einsendungen wird Schiesser die fünfzehn besten Kreationen auswählen. Aus diesen Favoriten ermittelt eine vom Veranstalter zusammengesetzte Fachjury drei Gewinner, die jeweils mit einem Preisgeld honoriert werden. Im Rahmen eines Jubiläums-Events werden durch den Veranstalter je nach Ausstellungskonzept die fünfzehn besten Kreationen öffentlich präsentiert und die drei Preisträger durch die Jury offiziell bekanntgegeben. Darüber hinaus plant SCHIESSER einen Bildband mit ausgewählten Motiven zu gestalten, zu produzieren und zu verteilen, die Ausstellungsexponate der Jubiläumsveranstaltung im Rahmen einer Charity-Aktion zu versteigern und die eingegangenen Kreationen im Rahmen des Fotowettbewerbs werblich zu nutzen.

(3) Veranstalter des Wettbewerbs ist die

SCHIESSER GmbH
Schützenstraße 18
78315 Radolfzell

(4) Der Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu den Social Media-Plattformen, auf denen er beworben oder anderweitig präsentiert wird, insbesondere Facebook, Instagram oder TikTok und wird von diesen Social Media-Plattformen nicht gesponsort, unterstützt oder organisiert.

2. Teilnahmebedingungen und Teilnahme

(1) Für die Teilnahme am Wettbewerb können sich alle Fotograf*innen und Künstler*innen, die mit dem Medium Fotografie gewerblich arbeiten, sowie alle Studierende der Fachrichtungen Kunst, Design und Fotografie bewerben. Auch Auszubildende und beruflich tätige Assistent*innen im Bereich der Fotografie können sich bewerben. Alle Genres der Fotografie sind zugelassen, entweder als Einzelbilder oder als in sich geschlossene Serien. Erwartet wird eine konsequent umgesetzte hochwertige Arbeit in adäquater Präsentation.

(2) Teilnehmer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der SCHIESSER GmbH sowie Angehörige solcher Mitarbeiter und deren Verwandte. Es ist nur eine einmalige Teilnahme am Wettbewerb erlaubt. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.

(3) Mit der Bewerbung für die Teilnahme an dem Wettbewerb erklärt sich die teilnehmende Person mit diesen Teilnahmebedingungen und insbesondere der Nutzung der Einsendungen in der in diesen Teilnahmebedingungen geregelten Form einverstanden.

(4) Der Ausschreibungszeitraum beginnt mit der KW12, am 17.03.2025 und läuft bis zum 31.05.2025. Alle Personen, die am Wettbewerb teilnehmen wollen, müssen sich im Ausschreibungszeitraum über das Online-Formular um die Teilnahme bewerben. Der Veranstalter behält es sich vor, Bewerbungen, die gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen oder deren Konzeptideen aus anderen Gründen nicht für die Teilnahme geeignet erscheinen, ohne Begründung abzulehnen und nicht für den Wettbewerb zu berücksichtigen.
(5) Die Bewerber, die vom Veranstalter zum Wettbewerb zugelassen werden, werden ab KW16 per Mail vom Veranstalter informiert und erhalten ein Formular, über das sie nach Wahl ein Damen- (Größe 36/S) oder Herren-Tanktop (Größe 50/M) bestellen können, solange der Vorrat reicht. Sollte die Konzeptidee des Teilnehmers dies erfordern, kann ein Teilnehmer beim Veranstalter unter Vorstellung der Idee auch weitere Shirts anfragen. Der Veranstalter wird über die Anfrage nach eigenem Ermessen entscheiden. Die Shirts werden auf Gefahr des Teilnehmers an die vom Teilnehmer angegebene Postanschrift gesendet und dem Teilnehmer zur Umsetzung seiner Konzeptideen überlassen, bleiben jedoch bis zur Einsendung der Beiträge im Eigentum des Veranstalters. Sendet der Teilnehmer keinen Beitrag ein oder verstößt der Beitrag gegen diese Teilnahmebedingungen, behält sich der Veranstalter vor, die Shirts in Rechnung zu stellen. Nach Einsendung eines Beitrags, der diesen Teilnahmebedingungen entspricht, dürfen die Teilnehmer die Shirts behalten.

(6) Die zugelassenen Teilnehmer müssen ihre Beiträge bis zum 15.06.2025 an die E-Mailadresse 150-jahre-fotowettbewerb@schiesser.com sowie Ausdrucke an SCHIESSER GMBH, Fotowettbewerb, Schützenstrasse 18, 78315 Radolfzell senden. Der Veranstalter behält es sich vor, Einsendungen, die gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen, ohne Begründung abzulehnen und nicht für den weiteren Wettbewerb zu berücksichtigen.

3. Anforderungen an Einsendungen

(1) Zugelassen zum Wettbewerb sind Fotos sowie Videos. Im Fokus des Konzepts und der Einsendung muss das Doppelripp-Tanktop des Veranstalters stehen. Im Übrigen ist die Konzeptionierung und Umsetzung der gestalterischen Freiheit der Teilnehmer überlassen. Je Einsendung sind 1-5 Fotos und / oder Videos möglich.

(2) Fotos müssen als Ansichts-JPGS in DIN A5 mit einer Auflösung von mindestens 300dpi sowie als Printvorlage in einer TIFF-Datei in DIN A3 mit einer Auflösung von mindestens 300dpi eingereicht werden. Die digitalen Daten müssen mit Vor- und Nachnamen des Einsenders benannt werden. Fotos müssen zusätzlich in einem farbverbindlichen Ausdruck auf Papier an SCHIESSER GMBH, Fotowettbewerb, Schützenstrasse 18, 78315 Radolfzell eingesendet werden. Sollte die Rücksendung des Ausdrucks erwünscht sein, kann der Teilnehmer dies unter Beifügung eines frankierten Rückumschlags mit Einsendung angeben.

(3) Videos dürfen eine maximale Länge von 2 Minuten haben und müssen als MP4-Datei in HD-Qualität und im 16:9 Format eingereicht werden.

(4) Die Konzepte und Einsendungen dürfen keine diskriminierenden, verunglimpfenden, ehrverletzenden, oder anderweitig gegen die guten Sitten verstoßenden sowie keine eigengefährdenden oder rechtswidrigen Inhalte aufweisen. Entsprechende Bewerbungen und Einsendungen werden nicht berücksichtigt.

4. Auswahl und Präsentation der Shortlist und Preisträger, Preisgeld

(1) Der Veranstalter wird aus allen Einsendungen bis zum Ende der KW27 nach eigenem Ermessen eine Shortlist aus fünfzehn Teilnehmern erstellen. Die ausgewählten Teilnehmer werden nach der Zusammenstellung der Shortlist per E-Mail vom Veranstalter informiert. Sofern sich ein ausgewählter Teilnehmer nicht auf die E-Mail beim Veranstalter zurückmeldet, behält sich der Veranstalter vor, stattdessen einen anderen Teilnehmer auf die Shortlist aufzunehmen.

(2) Aus der Shortlist wählt die vom Veranstalter unabhängig besetzte Jury aus PR- und Modefachleuten nach eigenem Ermessen bis zum Ende der KW28, am 13.07.2025, drei Preisträger aus. Die Preisträger werden nach der Auswahl der Jury per E-Mail vom Veranstalter informiert. Sofern sich ein Preisträger nicht auf die E-Mail beim Veranstalter zurückmeldet, behält sich der Veranstalter vor, stattdessen einen anderen, von der Jury ausgewählten Teilnehmer als Preisträger auszuloben.

(3) Die Teilnehmer auf der Shortlist sowie die Preisträger werden im Rahmen des Jubiläumsevents des Veranstalters bekanntgegeben und ihre Einsendungen präsentiert. Die Einsendungen der Teilnehmer auf der Shortlist werden zusammen mit dem Namen des jeweiligen Teilnehmers zudem in einem vom Veranstalter gestalteten und produzierten Fotobuch über den Wettbewerb veröffentlicht. Die Art und Weise der Einbindung der Einsendungen sowie die Gestaltung des Jubiläumsevents und des Fotobuchs stehen im freien Ermessen des Veranstalters.

(3) Die drei Preisträger erhalten ein Preisgeld in folgender Höhe: Der Sieger erhält ein Preisgeld in Höhe von 3.000 EUR, der zweitplatzierte Teilnehmer ein Preisgeld in Höhe von 2.000 EUR und der drittplatzierte Teilnehmer ein Preisgeld in Höhe von 1.000 EUR. Das Preisgeld ist nicht übertragbar und wird innerhalb von 4 Wochen nach öffentlicher Bekanntgabe der Preisträger auf ein vom Preisträger zu bezeichnendes, Bankkonto ausgezahlt. Soweit es sich bei dem angegebenen Konto nicht um ein deutsches Bankkonto handelt, gehen gegebenenfalls für die Auszahlung des Preisgeldes anfallende Gebühren zu Lasten des Teilnehmers. Die Preisgelder verstehen sich inklusive aller eventuell anfallender Steuern und Abgaben.

5. Nutzung der Einsendungen, Freiheit von Rechten Dritter

(1) Die Teilnehmer räumen dem Veranstalter unentgeltlich das Recht ein, sämtliche Einsendungen ausdrücklich beschränkt auf Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit dem 150-jährigen Jubiläumsfotowettbewerb von SCHIESSER zeitlich, räumlich und medial uneingeschränkt, insbesondere in der nachfolgend aufgeführten Form zu nutzen.

·       Präsentation im Rahmen einer Ausstellung zum Jubiläumsevent des Veranstalters sowie weiterer Ausstellungen im Zusammenhang mit dem Firmenjubiläum und Nutzung zur Bewerbung dieser Veranstaltungen

·       Versteigerung der Ausstellungsexponate des Jubiläumsevents im Rahmen einer Charity-Aktion

·       Veröffentlichung in einem Fotobuch

·       Nutzung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Jubiläumsevent des Veranstalters und des Jubiläumsfotowettbewerbs, insbesondere im Rahmen von PR-Maßnahmen in Fach- und Publikumspresse

Eine weitergehende Nutzung der Einsendungen außerhalb von Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit dem 150-jährigen Jubiläumsfotowettbewerb von SCHIESSER, wie z.B. die Nutzung für allgemeine Werbemaßnahmen und Imagekampagnen erfolgt ausschließlich gemäß Ziffer 5 (2) gegen eine im Einzelfall gesondert zu vereinbarende angemessene Vergütung.

(2) Die Teilnehmer verpflichten sich gegenüber dem Veranstalter darüber hinaus, diesem an sämtlichen Einsendungen auf Anfrage eine inhaltlich über Ziff. 5 (1) hinausgehende Nutzungslizenz zu anderen Zwecken gegen marktübliche Vergütung zu erteilen, soweit es den Teilnehmern zu dem Zeitpunkt der Anfrage rechtlich möglich ist. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Einsendungen wird der Veranstalter mit dem Teilnehmer individuell und unter Zahlung einer angemessenen Vergütung vereinbaren.

(3) Nähere Details zum Umfang der dem Veranstalter nach Ziff. 5 (1) eingeräumten Rechte ist dem als Anlage beigefügten Rechtekatalog zu entnehmen.

(4) Die Rechteeinräumung nach Ziff. 5 (1) erfolgt nicht-ausschließlich. Der Teilnehmer bleibt insbesondere berechtigt, die Einsendungen mit Hinweis auf den Fotografenwettbewerb auf seiner eigenen Website, seinen eigenen Social-Media-Kanälen sowie in eigenen Publikationen und Ausstellungen zum Zweck der Eigenwerbung zu nutzen.

(5) Der Veranstalter ist zu der vorstehenden Verwendung der Einsendungen berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Der Veranstalter ist in der Auswahl der Einsendungen zur Präsentation und der Gestaltung der Werbemaßnahmen frei. Urheberpersönlichkeitsrechtliche Ansprüche der Teilnehmer bleiben unberührt, soweit sich aus dem als Anlage beigefügten Rechtekatalog nichts Abweichendes ergibt.

(6) Die teilnehmende Person garantiert, dass sie Inhaberin sämtlicher Rechte ist, die für die Teilnahme der Einsendung und deren Nutzung in dem nach Ziff. 5 (1) eingeräumten Umfang erforderlich sind. Die teilnehmende Person garantiert außerdem, dass die Einsendungen frei von Rechten Dritter sind, die der Teilnahme und der entsprechenden Verwendung der Einsendungen entgegenstehen könnten und dass durch die Verwendung der Einsendungen keine Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen verletzt werden, insbesondere, dass sich alle abgebildeten Personen mit der Nutzung der Einsendungen in dem nach Ziff. 5 (1) eingeräumten Umfang einverstanden erklärt haben. Für die Einholung der Einverständniserklärung abgebildeter Personen kann der Teilnehmer den Vordruck der Model Release-Vereinbarung sowie der ergänzenden Datenschutzhinweise nutzen. Für den Fall der Anfrage einer weitergehenden Lizenz gemäß Ziff. 5 (2) verpflichten sich die Teilnehmer den Veranstalter bei der Einholung entsprechender, die weitergehende Nutzung abdeckender Einverständniserklärungen zu unterstützen, soweit dies erforderlich ist.

6. Ausschluss

Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt den Veranstalter, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen und Preisgelder auch nachträglich zu entziehen und / oder zurückzufordern. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter falsche Angaben macht oder die Einsendungen des Teilnehmers gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen. Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgewählten Kandidaten der Shortlist oder einen Preisträger, kann der Platz auf der Shortlist oder der Preis aberkannt und neu vergeben werden.

7. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb ganz oder in Teilen ohne vorherige Benachrichtigung einzustellen, abzubrechen, auszusetzen, aufzuschieben oder in für die Teilnehmer zumutbarer Weise zu verändern, falls unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die planmäßige Durchführung des Wettbewerbs verhindern.  

8. Datenschutz

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise, die Ihnen Auskunft über Art und Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Wettbewerb geben. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Veranstalters entsprechend, die unter https://www.schiesser.com/datenschutz/ abrufbar ist.

9. Schlussbestimmungen

(1) Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.
(2) Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(3) Der Rechtsweg für Ansprüche aus dem Wettbewerb ist ausgeschlossen.

 

 

 

Anhang 1 – Rechtekatalog

 

(1) Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter mit Übergabe seines im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten Materials (hierzu zählen Konzepte, Skizzen und Ideen ebenso wie die finalen Wettbewerbsbeiträge) in digitaler oder analoger Form beschränkt auf den Zweck der Nutzung nach Ziff. 5 (1) der Teilnahmebedingungen das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht zur umfassenden Nutzung und Verwertung des eingereichten Materials einschließlich des Rechts zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG), Verbreitung (§ 17 UrhG), öffentlichen Wiedergabe in beliebiger Form (§ 15 Abs. 2 UrhG), öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG), Sendung (§ 20 UrhG), Ausstellung (§ 18 UrhG), Wiedergabe durch Ton- und Bildträger (§ 21 UrhG) und Bearbeitung (§ 23 UrhG) sowie das Eigentum an dem gelieferten Material bzw. an den Datenträgern, auf denen das Material gegebenenfalls an den Veranstalter geliefert wird, ein.

(2) Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter insbesondere beschränkt auf den Zweck der Nutzung nach Ziff. 5 (1) der Teilnahmebedingungen die folgenden Rechte an dem im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten Materials ein:

·       das Recht, das Material ganz oder in Auszügen redaktionell bzw. zur Illustration redaktioneller Beiträge oder in sonstiger kommerzieller oder nicht kommerzieller Weise in beliebigen Ausgaben und Auflagen von Medien (print und digital (electronic publishing) – z.B. Zeitungen/Zeitschriften, Bücher, Apps, E-Books, E-Paper, Social-Media-Plattformen, sonstigen Webseiten) zu verbreiten, zu veröffentlichen, öffentlich wiederzugeben, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden sowie zu vervielfältigen und zu bearbeiten sowie bearbeitete Fassungen in gleicher Weise zu verwenden;

·       das Recht, das Material zu werblichen Zwecken in beliebiger Form und in beliebigen Medien und Umfang zu verbreiten, zu veröffentlichen, öffentlich wiederzugeben, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden sowie zu vervielfältigen, zu bearbeiten sowie bearbeitete Fassungen in gleicher Weise zu verwenden, insbesondere das Material in diesem Umfang ganz oder in Auszügen für Presse- und Werbemitteilungen (print- und digital (electronic publishing)), werbliche Präsentationen, auf Webseiten, auf Social-Media-Plattformen in Werbevideos oder sonstigen Werbemedien zu verwenden;

·       das Recht, das Material auch in Verbindung mit Werken anderer Rechteinhaber oder ausschnittsweise zu nutzen und zu bearbeiten, in sonstiger Weise umzugestalten oder dies durch Dritte vornehmen zu lassen und das bearbeitete Material im Umfang dieser Rechteeinräumung zu verwenden und auf beliebigen Medien und Datenträgern zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich wiederzugeben;

·       das Recht, das Material in bearbeiteter oder unbearbeiteter Form der Öffentlichkeit ganz oder teilweise zum jederzeitigem Abruf zugänglich zu machen (§ 19a UrhG), insbesondere auf Webseiten und Social-Media-Kanälen des Veranstalters;

·       das Recht, das Material in bearbeiteter oder unbearbeiteter Form mittels Bild- oder Tonträger öffentlich wahrnehmbar zu machen;

·       das Recht, das Material in bearbeiteter oder unbearbeiteter Form im Rahmen von Ausstellungen und Veranstaltungen sowohl in digitaler als auch in analoger Form auszustellen und öffentlich wahrnehmbar zu machen;

(3) Die obenstehende Rechteinräumung erfolgt nicht-ausschließlich. Der Teilnehmer bleibt insbesondere berechtigt, das Material mit Hinweis auf den Fotografenwettbewerb auf seiner eigenen Website, seinen eigenen Social-Media-Kanälen sowie in eigenen Publikationen und Ausstellungen zum Zweck der Eigenwerbung zu nutzen.

(4) Der Veranstalter ist zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Material zu nutzen.

(5) Der Teilnehmer hat im Rahmen der Branchenübung grundsätzlich das Recht in angemessener Weise als Urheber genannt zu werden. Möchte der Teilnehmer von diesem Recht Gebrauch machen, wird er den Veranstalter hiervon vorab in Kenntnis setzen und die Parteien werden sich über das ob und wie der Urheberbenennung für einzelne Nutzungsformen abstimmen. Im Übrigen wird der Veranstalter den Teilnehmer nach eigenem Ermessen im Rahmen der Jubiläumsveranstaltungen namentlich nennen.