Nickelrichtlinien
Die von der EU erlassenen Nickelrichtlinien geben einen Höchstsatz zur Freisetzung an Nickel vor. Bereits seit 1994 dürfen keine Produkte mehr verkauft werden, die gewisse Standards nicht einhalten. Explizit handelt es sich hierbei um Ware, die einen direkten Körperkontakt hat wie Schmuck, aber auch Knöpfe, Ösen oder Reißverschlüsse.