Teilnahmebedingungen für den Fotografen-Wettbewerb zum
150jährigen Jubiläum der SCHIESSER GmbH
1.
Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
(1) Diese
Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für die Teilnahme am Fotografen-Wettbewerb
zum 150-jährigen Jubiläum der SCHIESSER GmbH (im Folgenden auch der
„Wettbewerb“).
(2) Im Rahmen
des Wettbewerbs können die teilnehmenden Fotograf*innen und Künstler*innen (im
Folgenden „Teilnehmer“) den Klassiker, das Original Schiesser Tanktop,
künstlerisch frei inszenieren. Aus allen zugelassenen Einsendungen wird
Schiesser die fünfzehn besten Kreationen auswählen. Aus diesen Favoriten
ermittelt eine vom Veranstalter zusammengesetzte Fachjury drei Gewinner, die
jeweils mit einem Preisgeld honoriert werden. Im Rahmen eines Jubiläums-Events
werden durch den Veranstalter je nach Ausstellungskonzept die fünfzehn besten
Kreationen öffentlich präsentiert und die drei Preisträger durch die Jury
offiziell bekanntgegeben. Darüber hinaus plant SCHIESSER einen Bildband mit
ausgewählten Motiven zu gestalten, zu produzieren und zu verteilen, die
Ausstellungsexponate der Jubiläumsveranstaltung im Rahmen einer Charity-Aktion
zu versteigern und die eingegangenen Kreationen im Rahmen des Fotowettbewerbs werblich
zu nutzen.
(3) Veranstalter
des Wettbewerbs ist die
SCHIESSER GmbH
Schützenstraße 18
78315 Radolfzell
(4) Der
Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu den Social Media-Plattformen, auf
denen er beworben oder anderweitig präsentiert wird, insbesondere Facebook, Instagram
oder TikTok und wird von diesen Social Media-Plattformen nicht gesponsort,
unterstützt oder organisiert.
2. Teilnahmebedingungen
und Teilnahme
(1) Für die
Teilnahme am Wettbewerb können sich alle Fotograf*innen und Künstler*innen, die
mit dem Medium Fotografie gewerblich arbeiten, sowie alle Studierende der
Fachrichtungen Kunst, Design und Fotografie bewerben. Auch Auszubildende und
beruflich tätige Assistent*innen im Bereich der Fotografie können sich
bewerben. Alle Genres der Fotografie sind zugelassen, entweder als Einzelbilder
oder als in sich geschlossene Serien. Erwartet wird eine konsequent umgesetzte
hochwertige Arbeit in adäquater Präsentation.
(2)
Teilnehmer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgeschlossen sind
Mitarbeiter der SCHIESSER GmbH sowie Angehörige solcher Mitarbeiter und deren
Verwandte. Es ist nur eine einmalige Teilnahme am Wettbewerb erlaubt. Die
Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist
nicht erlaubt.
(3) Mit der
Bewerbung für die Teilnahme an dem Wettbewerb erklärt sich die teilnehmende
Person mit diesen Teilnahmebedingungen und insbesondere der Nutzung der
Einsendungen in der in diesen Teilnahmebedingungen geregelten Form
einverstanden.
(4) Der
Ausschreibungszeitraum beginnt mit der KW12, am 17.03.2025 und läuft bis zum
31.05.2025. Alle Personen, die am Wettbewerb teilnehmen wollen, müssen sich im
Ausschreibungszeitraum über das Online-Formular um die Teilnahme bewerben. Der
Veranstalter behält es sich vor, Bewerbungen, die gegen diese
Nutzungsbedingungen verstoßen oder deren Konzeptideen aus anderen Gründen nicht
für die Teilnahme geeignet erscheinen, ohne Begründung abzulehnen und nicht für
den Wettbewerb zu berücksichtigen.
(5) Die Bewerber, die vom Veranstalter zum Wettbewerb zugelassen werden, werden
ab KW16 per Mail vom Veranstalter informiert und erhalten ein Formular, über
das sie nach Wahl ein Damen- (Größe 36/S) oder Herren-Tanktop (Größe 50/M)
bestellen können, solange der Vorrat reicht. Sollte die Konzeptidee des
Teilnehmers dies erfordern, kann ein Teilnehmer beim Veranstalter unter
Vorstellung der Idee auch weitere Shirts anfragen. Der Veranstalter wird über
die Anfrage nach eigenem Ermessen entscheiden. Die Shirts werden auf Gefahr des
Teilnehmers an die vom Teilnehmer angegebene Postanschrift gesendet und dem
Teilnehmer zur Umsetzung seiner Konzeptideen überlassen, bleiben jedoch bis zur
Einsendung der Beiträge im Eigentum des Veranstalters. Sendet der Teilnehmer
keinen Beitrag ein oder verstößt der Beitrag gegen diese Teilnahmebedingungen,
behält sich der Veranstalter vor, die Shirts in Rechnung zu stellen. Nach
Einsendung eines Beitrags, der diesen Teilnahmebedingungen entspricht, dürfen
die Teilnehmer die Shirts behalten.
(6) Die
zugelassenen Teilnehmer müssen ihre Beiträge bis zum 15.06.2025 an die
E-Mailadresse 150-jahre-fotowettbewerb@schiesser.com sowie Ausdrucke an
SCHIESSER GMBH, Fotowettbewerb, Schützenstrasse 18, 78315 Radolfzell senden.
Der Veranstalter behält es sich vor, Einsendungen, die gegen diese
Nutzungsbedingungen verstoßen, ohne Begründung abzulehnen und nicht für den
weiteren Wettbewerb zu berücksichtigen.
3. Anforderungen
an Einsendungen
(1)
Zugelassen zum Wettbewerb sind Fotos sowie Videos. Im Fokus des Konzepts und
der Einsendung muss das Doppelripp-Tanktop des Veranstalters stehen. Im Übrigen
ist die Konzeptionierung und Umsetzung der gestalterischen Freiheit der
Teilnehmer überlassen. Je Einsendung sind 1-5 Fotos und / oder Videos möglich.
(2) Fotos
müssen als Ansichts-JPGS in DIN A5 mit einer Auflösung von mindestens 300dpi
sowie als Printvorlage in einer TIFF-Datei in DIN A3 mit einer Auflösung von
mindestens 300dpi eingereicht werden. Die digitalen Daten müssen mit Vor- und
Nachnamen des Einsenders benannt werden. Fotos müssen zusätzlich in einem
farbverbindlichen Ausdruck auf Papier an SCHIESSER GMBH, Fotowettbewerb,
Schützenstrasse 18, 78315 Radolfzell eingesendet werden. Sollte die Rücksendung
des Ausdrucks erwünscht sein, kann der Teilnehmer dies unter Beifügung eines
frankierten Rückumschlags mit Einsendung angeben.
(3) Videos
dürfen eine maximale Länge von 2 Minuten haben und müssen als MP4-Datei in
HD-Qualität und im 16:9 Format eingereicht werden.
(4) Die
Konzepte und Einsendungen dürfen keine diskriminierenden, verunglimpfenden,
ehrverletzenden, oder anderweitig gegen die guten Sitten verstoßenden sowie
keine eigengefährdenden oder rechtswidrigen Inhalte aufweisen. Entsprechende
Bewerbungen und Einsendungen werden nicht berücksichtigt.
4. Auswahl und
Präsentation der Shortlist und Preisträger, Preisgeld
(1) Der Veranstalter
wird aus allen Einsendungen bis zum Ende der KW27 nach eigenem Ermessen eine
Shortlist aus fünfzehn Teilnehmern erstellen. Die ausgewählten Teilnehmer
werden nach der Zusammenstellung der Shortlist per E-Mail vom Veranstalter
informiert. Sofern sich ein ausgewählter Teilnehmer nicht auf die E-Mail beim
Veranstalter zurückmeldet, behält sich der Veranstalter vor, stattdessen einen
anderen Teilnehmer auf die Shortlist aufzunehmen.
(2) Aus der Shortlist
wählt die vom Veranstalter unabhängig besetzte Jury aus PR- und Modefachleuten
nach eigenem Ermessen bis zum Ende der KW28, am 13.07.2025, drei Preisträger aus.
Die Preisträger werden nach der Auswahl der Jury per E-Mail vom Veranstalter
informiert. Sofern sich ein Preisträger nicht auf die E-Mail beim Veranstalter
zurückmeldet, behält sich der Veranstalter vor, stattdessen einen anderen, von
der Jury ausgewählten Teilnehmer als Preisträger auszuloben.
(3) Die Teilnehmer
auf der Shortlist sowie die Preisträger werden im Rahmen des Jubiläumsevents
des Veranstalters bekanntgegeben und ihre Einsendungen präsentiert. Die
Einsendungen der Teilnehmer auf der Shortlist werden zusammen mit dem Namen des
jeweiligen Teilnehmers zudem in einem vom Veranstalter gestalteten und
produzierten Fotobuch über den Wettbewerb veröffentlicht. Die Art und Weise der
Einbindung der Einsendungen sowie die Gestaltung des Jubiläumsevents und des
Fotobuchs stehen im freien Ermessen des Veranstalters.
(3) Die drei
Preisträger erhalten ein Preisgeld in folgender Höhe: Der Sieger erhält ein
Preisgeld in Höhe von 3.000 EUR, der zweitplatzierte Teilnehmer ein Preisgeld
in Höhe von 2.000 EUR und der drittplatzierte Teilnehmer ein Preisgeld in Höhe
von 1.000 EUR. Das Preisgeld ist nicht übertragbar und wird innerhalb von 4
Wochen nach öffentlicher Bekanntgabe der Preisträger auf ein vom Preisträger zu
bezeichnendes, Bankkonto ausgezahlt. Soweit es sich bei dem angegebenen Konto
nicht um ein deutsches Bankkonto handelt, gehen gegebenenfalls für die
Auszahlung des Preisgeldes anfallende Gebühren zu Lasten des Teilnehmers. Die
Preisgelder verstehen sich inklusive aller eventuell anfallender Steuern und
Abgaben.
5. Nutzung der Einsendungen,
Freiheit von Rechten Dritter
(1) Die Teilnehmer
räumen dem Veranstalter unentgeltlich das Recht ein, sämtliche Einsendungen ausdrücklich
beschränkt auf Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit dem 150-jährigen Jubiläumsfotowettbewerb
von SCHIESSER zeitlich, räumlich und medial uneingeschränkt, insbesondere in
der nachfolgend aufgeführten Form zu nutzen.
· Präsentation im Rahmen einer Ausstellung zum Jubiläumsevent
des Veranstalters sowie weiterer Ausstellungen im Zusammenhang mit dem
Firmenjubiläum und Nutzung zur Bewerbung dieser Veranstaltungen
· Versteigerung der Ausstellungsexponate des Jubiläumsevents im
Rahmen einer Charity-Aktion
· Veröffentlichung in einem Fotobuch
· Nutzung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang
mit dem Jubiläumsevent des Veranstalters und des Jubiläumsfotowettbewerbs,
insbesondere im Rahmen von PR-Maßnahmen in Fach- und Publikumspresse
Eine weitergehende
Nutzung der Einsendungen außerhalb von Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit dem
150-jährigen Jubiläumsfotowettbewerb von SCHIESSER, wie z.B. die Nutzung für
allgemeine Werbemaßnahmen und Imagekampagnen erfolgt ausschließlich gemäß
Ziffer 5 (2) gegen eine im Einzelfall gesondert zu vereinbarende angemessene
Vergütung.
(2) Die Teilnehmer
verpflichten sich gegenüber dem Veranstalter darüber hinaus, diesem an
sämtlichen Einsendungen auf Anfrage eine inhaltlich über Ziff. 5 (1)
hinausgehende Nutzungslizenz zu anderen Zwecken gegen marktübliche Vergütung zu
erteilen, soweit es den Teilnehmern zu dem Zeitpunkt der Anfrage rechtlich
möglich ist. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Einsendungen wird der
Veranstalter mit dem Teilnehmer individuell und unter Zahlung einer
angemessenen Vergütung vereinbaren.
(3) Nähere Details
zum Umfang der dem Veranstalter nach Ziff. 5 (1) eingeräumten Rechte ist dem
als Anlage beigefügten Rechtekatalog zu entnehmen.
(4) Die
Rechteeinräumung nach Ziff. 5 (1) erfolgt nicht-ausschließlich. Der Teilnehmer
bleibt insbesondere berechtigt, die Einsendungen mit Hinweis auf den
Fotografenwettbewerb auf seiner eigenen Website, seinen eigenen Social-Media-Kanälen
sowie in eigenen Publikationen und Ausstellungen zum Zweck der Eigenwerbung zu
nutzen.
(5) Der Veranstalter
ist zu der vorstehenden Verwendung der Einsendungen berechtigt, jedoch nicht
verpflichtet. Der Veranstalter ist in der Auswahl der Einsendungen zur
Präsentation und der Gestaltung der Werbemaßnahmen frei.
Urheberpersönlichkeitsrechtliche Ansprüche der Teilnehmer bleiben unberührt,
soweit sich aus dem als Anlage beigefügten Rechtekatalog nichts Abweichendes
ergibt.
(6) Die teilnehmende
Person garantiert, dass sie Inhaberin sämtlicher Rechte ist, die für die
Teilnahme der Einsendung und deren Nutzung in dem nach Ziff. 5 (1) eingeräumten
Umfang erforderlich sind. Die teilnehmende Person garantiert außerdem, dass die
Einsendungen frei von Rechten Dritter sind, die der Teilnahme und der
entsprechenden Verwendung der Einsendungen entgegenstehen könnten und dass
durch die Verwendung der Einsendungen keine Persönlichkeitsrechte von
abgebildeten Personen verletzt werden, insbesondere, dass sich alle
abgebildeten Personen mit der Nutzung der Einsendungen in dem nach Ziff. 5 (1)
eingeräumten Umfang einverstanden erklärt haben. Für die Einholung der
Einverständniserklärung abgebildeter Personen kann der Teilnehmer den Vordruck der Model
Release-Vereinbarung sowie der ergänzenden Datenschutzhinweise nutzen. Für
den Fall der Anfrage einer weitergehenden Lizenz gemäß Ziff. 5 (2) verpflichten
sich die Teilnehmer den Veranstalter bei der Einholung entsprechender, die
weitergehende Nutzung abdeckender Einverständniserklärungen zu unterstützen,
soweit dies erforderlich ist.
6.
Ausschluss
Ein Verstoß
gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt den Veranstalter, den jeweiligen
Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen und Preisgelder auch nachträglich zu
entziehen und / oder zurückzufordern. Dies gilt insbesondere, wenn der
Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter falsche Angaben macht oder die Einsendungen
des Teilnehmers gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen. Handelt es sich bei
dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgewählten Kandidaten der
Shortlist oder einen Preisträger, kann der Platz auf der Shortlist oder der
Preis aberkannt und neu vergeben werden.
7.
Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen
Der
Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb ganz oder in Teilen ohne
vorherige Benachrichtigung einzustellen, abzubrechen, auszusetzen,
aufzuschieben oder in für die Teilnehmer zumutbarer Weise zu verändern, falls
unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende
Umstände eintreten, die die planmäßige Durchführung des Wettbewerbs verhindern.
8.
Datenschutz
Bitte
beachten Sie die Datenschutzhinweise, die Ihnen Auskunft über Art und
Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem
Wettbewerb geben. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Veranstalters
entsprechend, die unter https://www.schiesser.com/datenschutz/ abrufbar
ist.
9.
Schlussbestimmungen
(1) Sollten
die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die
Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.
(2) Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur
insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts
des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
entzogen wird.
(3) Der Rechtsweg für Ansprüche aus dem Wettbewerb ist ausgeschlossen.
Anhang 1 – Rechtekatalog
(1) Der Teilnehmer räumt dem
Veranstalter mit Übergabe seines im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten
Materials (hierzu zählen Konzepte, Skizzen und Ideen ebenso wie die finalen
Wettbewerbsbeiträge) in digitaler oder analoger Form beschränkt auf den Zweck
der Nutzung nach Ziff. 5 (1) der Teilnahmebedingungen das räumlich und zeitlich
unbeschränkte Recht zur umfassenden Nutzung und Verwertung des eingereichten
Materials einschließlich des Rechts zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG),
Verbreitung (§ 17 UrhG), öffentlichen Wiedergabe in beliebiger Form (§ 15 Abs.
2 UrhG), öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG), Sendung (§ 20 UrhG),
Ausstellung (§ 18 UrhG), Wiedergabe durch Ton- und Bildträger (§ 21 UrhG) und
Bearbeitung (§ 23 UrhG) sowie das Eigentum an dem gelieferten Material bzw. an
den Datenträgern, auf denen das Material gegebenenfalls an den Veranstalter
geliefert wird, ein.
(2) Der Teilnehmer räumt dem
Veranstalter insbesondere beschränkt auf den Zweck der Nutzung nach Ziff. 5 (1)
der Teilnahmebedingungen die folgenden Rechte an dem im Rahmen des Wettbewerbs
eingereichten Materials ein:
·
das
Recht, das Material ganz oder in Auszügen redaktionell bzw. zur Illustration
redaktioneller Beiträge oder in sonstiger kommerzieller oder nicht
kommerzieller Weise in beliebigen Ausgaben und Auflagen von Medien (print und
digital (electronic publishing) – z.B. Zeitungen/Zeitschriften, Bücher, Apps,
E-Books, E-Paper, Social-Media-Plattformen, sonstigen Webseiten) zu verbreiten,
zu veröffentlichen, öffentlich wiederzugeben, öffentlich zugänglich zu machen,
zu senden sowie zu vervielfältigen und zu bearbeiten sowie bearbeitete
Fassungen in gleicher Weise zu verwenden;
·
das
Recht, das Material zu werblichen Zwecken in beliebiger Form und in beliebigen
Medien und Umfang zu verbreiten, zu veröffentlichen, öffentlich wiederzugeben,
öffentlich zugänglich zu machen, zu senden sowie zu vervielfältigen, zu
bearbeiten sowie bearbeitete Fassungen in gleicher Weise zu verwenden,
insbesondere das Material in diesem Umfang ganz oder in Auszügen für Presse-
und Werbemitteilungen (print- und digital (electronic publishing)), werbliche
Präsentationen, auf Webseiten, auf Social-Media-Plattformen in Werbevideos oder
sonstigen Werbemedien zu verwenden;
·
das
Recht, das Material auch in Verbindung mit Werken anderer Rechteinhaber oder
ausschnittsweise zu nutzen und zu bearbeiten, in sonstiger Weise umzugestalten
oder dies durch Dritte vornehmen zu lassen und das bearbeitete Material im
Umfang dieser Rechteeinräumung zu verwenden und auf beliebigen Medien und
Datenträgern zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich
wiederzugeben;
·
das
Recht, das Material in bearbeiteter oder unbearbeiteter Form der Öffentlichkeit
ganz oder teilweise zum jederzeitigem Abruf zugänglich zu machen (§ 19a UrhG),
insbesondere auf Webseiten und Social-Media-Kanälen des Veranstalters;
·
das
Recht, das Material in bearbeiteter oder unbearbeiteter Form mittels Bild- oder
Tonträger öffentlich wahrnehmbar zu machen;
·
das
Recht, das Material in bearbeiteter oder unbearbeiteter Form im Rahmen von
Ausstellungen und Veranstaltungen sowohl in digitaler als auch in analoger Form
auszustellen und öffentlich wahrnehmbar zu machen;
(3) Die obenstehende
Rechteinräumung erfolgt nicht-ausschließlich. Der Teilnehmer bleibt insbesondere
berechtigt, das Material mit Hinweis auf den Fotografenwettbewerb auf seiner
eigenen Website, seinen eigenen Social-Media-Kanälen sowie in eigenen
Publikationen und Ausstellungen zum Zweck der Eigenwerbung zu nutzen.
(4) Der Veranstalter ist zwar
berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Material zu nutzen.
(5) Der Teilnehmer hat im Rahmen
der Branchenübung grundsätzlich das Recht in angemessener Weise als Urheber
genannt zu werden. Möchte der Teilnehmer von diesem Recht Gebrauch machen, wird
er den Veranstalter hiervon vorab in Kenntnis setzen und die Parteien werden
sich über das ob und wie der Urheberbenennung für einzelne Nutzungsformen
abstimmen. Im Übrigen wird der Veranstalter den Teilnehmer nach eigenem
Ermessen im Rahmen der Jubiläumsveranstaltungen namentlich nennen.